Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens
20 Unterrichtseinheiten im Modul I und
10 Unterrichtseinheiten im Modul II.
Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten
Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie
Modul II (Spezielle Fächer):
Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
Die schriftliche Theorieprüfung wird durch einen DULV-Prüfungsrat abgenommen.